Fachhändler dürfen ab 20. April wieder öffnen
Positive Nachrichten und ein Aufatmen für unsere Kunden in Deutschland:
Am Mittwoch den 15.04.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungen der Länder über erste Lockerungen nach dem Corona-Lockdown entschieden. Mit positiven Nachrichten für sowohl Fahrrad- als auch KFZ-Händler. Zu diesen zählt auch der Motorrad-Handel.
Nach wochenlang geschlossenen Verkaufsräumen darf der Fahrrad- und KFZ-Handel seine Ladengeschäfte wieder für Kunden öffnen, und zwar ab dem 20. April 2020. So berichten es gerade landesweit die Medien.
Bei anderen Branchen gibt es einen Haken: Größer als 800 qm darf die Geschäftsfläche nicht sein, ansonsten bleibt es bei einer Öffnungssperre. Ausnahmen bilden die Branchen Fahrrad und KFZ (inkl. Motorrad).
Wir freuen uns, dass den Menschen zeitnah wieder der lokale Fahrrad- und E-Bike-Kauf ermöglicht wird, außerdem über die großflächigere Öffnung unserer KFZ- und Mot-Kunden über die bisher geöffneten Werkstätten hinaus. Aber Achtung: Von dieser Neuigkeit unberührt bleibt die vorübergehende Schließung des HARTJE KFZ-Ladenlokals in der Langen Str. in Hoya.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 03.05. in Kraft. Bitte achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der empfohlenen hygienischen Vorsichtsmaßnahmen. Empfohlen wird auch die Nutzung entsprechender Masken im Alltag.
Update: In Bayern dürfen Fahrradgeschäfte erst ab dem 27. April öffnen. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder heute auf einer Pressekonferenz mit.
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